Allgemeine Reparaturbedingungen / Wartungsbedingungen
Allgemeine Reparaturbedingungen / Wartungsbedingungen
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Festpreisreparaturen
- 1.1 Allgemeine Bedingungen
- 1.2 Umfang der Festpreisreparaturen
- 1.3 Ausschlussgründe für Festpreisreparaturen
- 1.4 Kostenvoranschlag bei Ausschluss
- 1.5 Festpreis Reparaturgarantie
- 1.5.1 Umfang der Garantie
- 1.5.2 Ausschlüsse von der Garantie
- 1.6 Fremdeingriff
- 1.7 Irreparabel
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Wartung
- 2.1 Voraussetzungen für Wartung
- 2.2 Umfang der Wartung
- 2.3 Wartungsinhalte
- 2.4 Kundenerklärung bei Wartung
- 2.5 Feststellung technischer Defekte während der Wartung
- 2.5.1 Unwahre Angaben des Kunden
- 2.5.2 Nicht offensichtliche Defekte
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Kostenvoranschlag
- 3.1 Voraussetzungen für Kostenvoranschlag
- 3.2 Kosten für Kostenvoranschlag bei Haushaltsgeräten
- 3.3 Kosten für Kostenvoranschlag bei Gewerbegeräten
- 3.4 Variabilität der Kostenvoranschläge
- 3.5 Bestellung von Ersatzteilen
- 3.6 Kosten bei nicht ausgeführter Reparatur
- 3.7 Überprüfung von Rechnungs- und Lieferadresse
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Reinigung
- 4.1 Oberflächliche Reinigung
- 4.2 Optische Aufbereitung
- 4.3 Optionale Intensivreinigung
- 4.4 Zertifizierung der Reiniger
- 4.5 Hygienepauschale bei mangelhaft gepflegten Geräten
- 4.6 Umfang der Festpreisreinigung
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Allgemeine Reparaturinformationen
- 5.1 Dauer der Aufträge
- 5.2 Lagerung und Instandhaltungskosten
- 5.3 Reklamationen und Folgeschäden
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Leihgeräte
- 6.1 Nutzung während der Reparaturzeit
- 6.2 Rückgabe der Leihgeräte
- 6.3 Gebühren für Wiederinstandsetzung
- 6.4 Wirtschaftlicher Totalschaden
- 6.5 Hinweis zu internen Zählern
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Salvatorische Klausel
1. Festpreisreparaturen
1.1 Reparaturen zum Festpreis werden nach vorheriger Absprache auf Basis der offiziellen Festpreistabelle durchgeführt. Der Festpreis versteht sich inklusive der zum Zeitpunkt geltenden Mehrwertsteuer.
1.2 Festpreisreparaturen beinhalten eine Wartung (Punkt 2) mit dem Zusatz, dass technische Defekte behoben und Ersatzteile wie Pumpen, Heizkörper, Ventile, elektrische Antriebe, Mahlwerk und Dichtungen inklusive sind.
1.3 Ein Ausschluss von Festpreisreparaturen kann nach Ermessen des Technikers unter folgenden Kriterien stattfinden:
- Gerät älter als 10 Jahre
- Schaden verursacht durch mangelhafte Verpackung bzw. nicht ordnungsgemäße Benutzung der Versandbox
- Wasserschaden, Sturzschaden, Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch, Blitzschlag, Chassieschaden / Gehäuseschaden, Standschäden, biologische Kontamination (z.B. Schimmelbefall) und vergleichbares
- Falsche oder fehlende Angaben bei der Reparatureinsendung, die zu einem höheren Reparatur und/oder logistischen und/oder administrativen Aufwand führen
- Defekte an folgenden Teilen: Chassie, Elektronik, Display, kosmetische Schäden (z.B. Wassertankdeckel, Bohnendeckel), elektrisch oder mechanisch höhenverstellbarer Auslauf oder Tassenablage
- Beschädigung durch nicht üblichen oder dafür geeigneten Gebrauch (gewerbliche Nutzung bei nicht gewerblichen Maschinen)
- Kalkbedingte Schäden
- gewerblich genutzte Maschinen
- Rechnungsadresse ist ein Gewerbe / Unternehmen, unabhängig davon, ob das Gerät tatsächlich im Gewerbe oder gewerblich genutzt wird
- Nutzung von nicht Originalzubehör
- Defekte an Zubehör
- Fremdeingriff, unprofessionelle Vorreparatur
- Wirtschaftlicher Totalschaden
1.4 Beim Ausschluss einer Festpreisreparatur wird anhand von Punkt 1.3 die Durchführbarkeit einer Reparatur im Allgemeinen geprüft und ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag erstellt. Die Kosten für den Kostenvoranschlag werden bei positiver Rückmeldung mit den Reparaturkosten verrechnet und entfallen.
1.5 Festpreis Reparaturgarantie
1.5.1 Die Reparaturgarantie umfasst alle ausgeführten Arbeiten, welche im Zusammenhang mit der Behebung eines technischen Fehlers oder Defektes stehen. Die Dauer der Garantie beträgt 12 Monate ab Lieferdatum / Abholdatum. Bei Kaffeemaschinen ohne integrierten und für uns auslesbaren Tassenzähler beträgt die Garantie 6 Monate. Alle Reparaturen werden von uns ausschließlich mit original-Ersatzteilen repariert unter Verwendung von Originalzubehör. Die Geräte werden bei uns immer ohne Wasserfilter geprüft und repariert.
1.5.2 Ausgeschlossen von der Reparaturgarantie sind Schäden entstanden durch:
- Schaden verursacht durch mangelhafte Verpackung bzw. nicht ordnungsgemäßer Benutzung der Versandbox
- Wasserschaden, Sturzschaden, Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch, Blitzschlag, Chassieschaden / Gehäuseschaden, Standschäden, biologische Kontamination (z.B. Schimmelbefall) und vergleichbares
- Falsche Bedienung
- Beschädigung durch Fremdkörper oder ungeeignete Kaffeebohnen
- Defekte an folgenden Teilen: Chassie, Elektronik, Display, kosmetische Schäden (z.B. Wassertankdeckel, Bohnendeckel), elektrisch oder mechanisch höhenverstellbarer Auslauf oder Tassenablage
- Beschädigung durch nicht üblichen oder dafür geeigneten Gebrauch (gewerbliche Nutzung bei nicht gewerblichen Maschinen)
- Kalkbedingte Schäden und mangelhafte Pflege
- Nutzung von nicht Originalzubehör
- Defekte an Zubehör
- Fremdeingriff (siehe Punkt 1.6)
1.6 Fremdeingriff
1.6.1 Bei einem unprofessionellem Fremdeingriff oder technischer Manipulation oder Veränderung der Maschine entsteht unseren Technikern ein unüblich hoher Aufwand, da der Auslieferungszustand nicht mehr gewährleistet ist. Da die Techniker nicht mehr vom Werkszustand ausgehen können, in welchem der Zusammenbau, die Verkabelung und die Richtigkeit der Bauteile gewährleistet ist, können unvorhergesehene große Aufwendungen entstehen, um Fehler, Manipulation oder falsche Verkabelung festzustellen. Sollten wir einen Fremdeingriff feststellen, werden bis zu 120€ Netto Aufwandsentschädigung fällig, je nach Aufwand der Feststellung und dem Ermessen des Technikers.
1.7 Irreparabel
1.7.1 Sollten wir mit dem Reparaturprozess begonnen haben und im Laufe der Reparatur feststellen, dass diese aufgrund nicht lieferbarer Teile oder anderer Gründe, die eine Reparatur durch uns nicht möglich oder wirtschaftlich unmöglich machen, so werden 79€ inkl. MwSt. berechnet. Sollte der Festpreis im Voraus bezahlt worden sein, welcher den Betrag von 79€ überschreitet, so werden innerhalb von 2 Wochen nach Abholung der Maschine den Differenzbetrag zurückzahlen.
2. Wartung
2.1 Eine Wartung kann nur bei voll funktionsfähigen Geräten durchgeführt werden, hilfsweise in Form einer Festpreisreparatur inkl. einer Wartung.
2.2 Eine Wartung behebt keine technischen Defekte oder Probleme an der Maschine.
2.3 Eine Wartung beinhaltet die Reinigung des Brühkreislaufs, der Brühgruppe, Entkalkung der Wasserkanäle, Reinigung des Milchkreislaufs, einer Ergebnis Endprüfung und Feineinstellungen vom Mahlwerk. Im Einzelfall, nach Ermessen des Technikers, werden Dichtungen und Kleinteile mit erneuert.
2.4 Bei der Abgabe einer Wartung versichert der Kunde, dass das Gerät technisch einwandfrei funktioniert, keine Fehlfunktion, Undichtigkeit, Verstopfung oder ähnliches hat, welches die Funktion in irgendeiner Art und Weise beeinträchtigt. Auch akustische Auffälligkeiten können einen Defekt zur Folge haben und sind nicht garantiert durch die Wartung behebbar.
2.5 Sollte während der Wartung ein technischer Defekt festgestellt werden, so wird wie folgt unterschieden:
2.5.1 Sollten bei Abgabe der Maschine unwahre Angaben gemacht worden sein und gegen 2.4 verstoßen werden, so wird ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag erstellt. Bei Ablehnung wird die Wartungspauschale zzgl. Kostenvoranschlags Gebühren berechnet, auch wenn die Wartung zwar begonnen wurde, jedoch wegen offensichtlicher technischer Defekte nicht vollständig durchführbar ist.
2.5.2 Sollte der Defekt für den Kunden nicht offensichtlich sein, da die Maschine in ihrer Funktion in keiner Weise eingeschränkt ist, undicht ist, oder akustische Auffälligkeiten hat, so wird zwar ein Kostenvoranschlag erstellt, jedoch bei Ablehnung und Durchführbarkeit der Wartung nur die Wartungspauschale fällig. Es fallen hierfür keine Kostenvoranschlags Gebühren an.
3. Kostenvoranschlag
3.1 Ein Kostenvoranschlag wird dann erstellt, wenn eine Festpreisreparatur oder eine Wartung in der ursprünglichen Form nicht möglich sind.
3.2 Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist mit Kosten in Höhe von 49€ inkl. MwSt. bei Haushaltskaffeevollautomaten verbunden. Bei Haushaltssiebträgermaschinen betragen die Kosten 99€ inkl. MwSt.
3.3 Die Erstellung eines Kostenvoranschlags für Gewerbegeräte kann bis zu 99€ zzgl. MwSt. kosten und wird nach Aufwand berechnet.
3.4 Der Kostenvoranschlag ist unverbindlich und wird basierend auf Erfahrung und einer initial-Diagnose erstellt. Daher können die tatsächlichen Kosten um bis zu 20% variieren. Teilweise können weitere Funktionen der Maschine erst nach Einbau der initial defekten Teile geprüft werden. Sollten die Kosten 20% des ursprünglichen Betrags überschreiten, erstellen wir einen neuen Kostenvoranschlag. Diese Regelung ist durch die Handwerksordnung anerkannt und darf im Einzelfall bis zu 25% abweichen. In unserem Fall notieren wir dies immer auf dem Kostenvoranschlag.
3.5 Benötigte Ersatzteile werden erst nach Bestätigung eines Kostenvoranschlags bestellt, sofern diese nicht bereits auf Lager sind. Die übliche Lieferzeit beträgt 1-3 Arbeitstage, kann jedoch im Einzelfall 3-5 Wochen in Anspruch nehmen. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise der Hersteller selbst oder unsere Vertragslieferanten die Ersatzteile nicht vorrätig haben. Ein Bezug über dritte Quellen entscheiden wir nach eigenem Ermessen und in Absprache mit dem Kunden.
3.6 Sollte eine Reparatur nicht ausgeführt werden, berechnen wir für die Reparaturkostenermittlung 49€ zzgl. Versandkosten & inkl. MwSt. Diese Überprüfungspauschale ist auch dann fällig, wenn kein Fehler feststellbar ist oder eine falsche Bedienungsweise für die Fehlfunktion ursächlich war.
3.7 Die Rechnungs- und Lieferadresse muss bei Bestätigung des Kostenvoranschlages überprüft werden. Ausgestellte Rechnungen aus Kostenvoranschlägen können im Nachhinein nicht mehr geändert werden. Eine falsche Lieferadresse, die zum Mehrfachversand führt, kann zu Lasten des Auftraggebers weitere Kosten verursachen.
4. Reinigung
4.1 Die Geräte werden bei uns oberflächlich mit einem Spezialreiniger gereinigt. Nach der Reinigung aller Bauteile wird eine Endprüfung der Maschine durchgeführt, um zu gewährleisten, dass die Maschine einwandfrei funktioniert, und bei Zusammenbau keine Fehler passiert sind. Dies hat zur Folge, dass trotz intensiver Reinigung, vereinzelt Kaffeepulverreste durch Erschütterung im Innenraum vorhanden sein können.
4.2 Die optische Aufbereitung umfasst eine einfache Reinigung des Geräts mit lebensmittelechten Spezialmitteln (ökologisch abbaubar). Fettrückstände, Ölrückstände, eingebrannte Flecken oder altersbedingte und kalkbedingte Rückstände können hiermit nicht garantiert entfernt werden.
4.3 Eine optionale Intensivreinigung ist nur in Verbindung mit einer Festpreisreparatur möglich.
4.4 All unsere Reiniger sind NSF zertifiziert und für die Lebensmittelindustrie geeignet.
4.5 Geräte, welche besonders mangelhaft gepflegt worden sind, können unter Umständen und nach Ermessen des Technikers bei Schimmel, Milchresten, Larven, Ungeziefer, Spinnenweben oder ähnliches zu einer Hygienepauschale bis zu 80€ inkl. MwSt. führen. Der Aufwand und ein Vorher/Nachher Vergleich sind für den Kunden jederzeit nachvollziehbar dokumentiert und zustellbar.
4.6 Eine Reinigung der Maschine zum Festpreis beinhaltet nur die Reinigung, wie oben beschrieben inkl. dem Entkalken der Maschine und der Durchführung aller Reinigungsprogramme. Dies beinhaltet keine Wartung und behebt keine technischen Defekte. Im Falle eines technischen Defektes wird wie in Punkt 2.4 und 2.5 verfahren.
5. Allgemeine Reparaturinformationen
5.1 Die Dauer unserer Aufträge beträgt vom Wareneingang in der Werkstatt bis zum Ausgang in der Regel bis zu 5 Arbeitstage. In einigen Fällen, wie zu Stoßzeiten oder Urlaubszeiten, sind bis zu 10 Arbeitstage möglich und in ganz seltenen Fällen auch einige Wochen.
5.2 Nach Abschluss der Reparatur erhält der Kunde die Information zur Abholung der Maschine. Die Geräte werden bis zu 4 Wochen bei uns abholbereit gelagert. Sollte der Zeitraum unangekündigt, trotz mehrfacher Erinnerung überschritten werden, so fallen Lager- und Instandhaltungskosten an.
Reklamationen müssen innerhalb von 2 Wochen seit Auftreten des Fehlers angekündigt und angemeldet werden. Bei Undichtigkeit darf das Gerät nicht weiter benutzt werden, da sonst Folgeschäden entstehen können, welche nicht von der Garantie abgedeckt sind. Sollte sich herausstellen, dass bei einer Reklamation die Ursache des Defekts eine andere ist, werden wir Ihnen ein Angebot in Form eines Kostenvoranschlags zukommen lassen und den bereits getätigten Reparaturvorgang des anderen Defektes berücksichtigen. Wenn der Defekt durch mangelhafte Pflege entstanden ist oder kein Fehler feststellbar ist, kann im Ermessen des Technikers und im Ermessen des Personals eine Überprüfungspauschale in Höhe von 79€ inkl. MwSt. fällig werden.
6. Leihgeräte
Leihgeräte während der Reparaturzeit dürfen nur im haushaltsüblichem Gebrauch angewandt werden. Die Geräte müssen artgerecht gepflegt werden und dürfen keine wesentliche Verschlechterung des Zustands (optisch und technisch) aufweisen. Ausgenommen sind verschleißbedingte Defekte oder Gebrauchsspuren.
Rückgabe:
Die Geräte sind frei von Kaffeeresten zu übergeben. Auffangschale, Satzbehälter und Wassertank müssen entleert werden. Die Brühgruppe muss unter klarem Wasser gespült worden sein, sodass keine Kaffeereste vorhanden sind.
Sollte die Leihmaschine gewerblich genutzt, optisch beschädigt oder wegen mangelhafter Pflege eine Verschlechterung erhalten haben, können Gebühren für die Wiederinstandsetzung anfallen. Bei einer mangelhaften Pflege wird eine Gebühr in Höhe von 59€ inkl. MwSt. für die Reinigung berechnet. Reparaturkosten werden nach Aufwand ermittelt und Gehäuseschäden, Schäden an Wassertankdeckel, Abdeckklappen, Scharnieren, Seitentür oder Verlust von Anbauteilen entsprechend nach Materialwert und Arbeitsaufwand berechnet. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, welcher wegen mangelhafter Pflege, fahrlässiger Nutzung, Transport, Sturzschaden, Überspannung, Wasserschaden oder gewerblicher Nutzung entstanden ist, wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Hinweis: Alle Leih - Geräte verfügen über interne Zähler, welche Werte wie Wasserverbrauch, Tassenanzahl etc. messen bzw. zählen. Die maximale Tassenleistung am Tag beträgt 30 Tassen.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Reparaturbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.