Fraud Blocker Kaffeewelt – Garantiebedingungen für die 5- oder 7-Jahres-Garantie

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Diese Garantie Bedingungen gelten für alle von Kaffeewelt angebotenen verlängerten Garantien mit einer Laufzeit von 5 oder 7 Jahren, jeweils abhängig von der bei Kauf vereinbarten Garantie Option. Die Garantie wird automatisch mit dem Kauf aktiviert und über die Seriennummer des Gerätes festgehalten. Dank unserer hauseigenen Fachwerkstatt sind alle mit der Garantie angebotenen Geräte durch uns reparierbar.

 


1. Garantiegeber

Kaffeewelt UG (haftungsgeschränkt) & Co. KG

Hanauer Landstr. 551 

60386 Frankfurt am Main

E-Mail: service@kaffeeweltdeutschland.de

Siehe Impressum für weitere Angaben. 


2. Geltungsbereich der Garantie

Diese Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die über die gesetzliche Gewährleistung und etwaige Herstellergarantien hinausgeht.

Sie gilt:

  • ausschließlich für das im Kaufvertrag und per Seriennummer von uns registrierte Gerät (wird durch uns vor Versand registriert)

  • bei ausschließlich privater Nutzung gemäß Herstellerangaben,

  • und ausschließlich für Material- und Herstellungsfehler.

Die Garantielaufzeit beträgt wahlweise 5 oder 7 Jahre ab Kaufdatum, je nach Vereinbarung beim Kauf.


3. Garantiebeginn und -dauer

Die Garantie beginnt unmittelbar nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung bzw. Herstellergarantie und endet mit Ablauf des im Kaufvertrag genannten Kaufdatums + der gewählten Garantie Jahre. (5 oder 7 Jahre ab Kaufdatum).


4. Garantieleistungen

Folgende Leistungen sind durch die Garantie abgedeckt:

  • Fehleranalyse durch Kaffeewelt oder von Kaffeewelt autorisierte Partner

  • Reparatur inklusive Arbeitszeit und Ersatzteilen

  • Austausch gegen ein technisch gleichwertiges Neugerät bei Totalschaden oder unwirtschaftlicher Reparatur

Kein Anspruch besteht auf:

  • technisch höherwertige Geräte

  • Auszahlung des Warenwerts

Das defekte Gerät samt Zubehör geht im Austauschfall in den Besitz von Kaffeewelt über.


5. Garantieabwicklung

Erforderliche Unterlagen:

  • Lesbare Seriennummer am Gerät

  • Kaufbeleg (unser Kundensupport hilft Ihnen gerne weiter)

  • defektes Gerät mit sämtlichem Zubehör (wenn möglich in Originalverpackung)

  • nach Absprache wird Ihnen eine Versandkartonage zugestellt - bei Paketlieferungen kostenfrei

Ablauf im Schadensfall:

  • Meldung des Schadens bei Kaffeewelt

  • Das Gerät vorbeibringen oder Versenden an die Kaffeewelt oder Kaffeewelt autorisierte Partner

  • Diagnose durch autorisierte Fachstelle

  • Reparatur oder Austausch je nach wirtschaftlicher Zumutbarkeit


6. Ausschlüsse von der Garantie

Nicht von der Garantie umfasst sind insbesondere:

  • Schäden durch Kalk, Reinigungsmittel, unsachgemäßen Gebrauch oder Drittgeräte

  • Nichtautorisierte Reparaturversuche oder -eingriffe

  • Schäden durch fehlende oder verspätete Wartung (z. B. Entkalkung)

  • Verschleißteile und Verbrauchsmaterial (z. B. Dichtungen, Leuchtmittel), sofern nicht integraler Bestandteil eines versicherten Schadens

  • Schäden durch äußere Einflüsse, Transportschäden, Verlust, Diebstahl

  • Optische Mängel ohne Funktionsbeeinträchtigung

  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (z. B. beim Umzug)


7. Übertragung bei Geräteaustausch

  • Wird ein Gerät während der Gewährleistung oder Herstellergarantie ersetzt, geht die Kaffeewelt-Garantie auf das neue Gerät über.

  • Die Laufzeit der Garantie verlängert sich nicht, sondern gilt weiter bis zum ursprünglichen Enddatum.

  • Der Austauschbeleg ist bis zum Ablauf der Garantie aufzubewahren.


8. Geografischer Geltungsbereich

Die Garantie gilt weltweit, jedoch erfolgt die Leistungserbringung ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland.


9. Subsidiarität

Diese Garantie ist subsidiär. Das heißt:

  • Herstellergarantien, Rückrufaktionen oder Versicherungsleistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

  • Die Kaffeewelt-Garantie ergänzt bestehende Ansprüche, ersetzt sie aber nicht.


10. Schlussbestimmungen

Die vorliegenden Bedingungen gelten für die bei Kaffeewelt erworbene 5- oder 7-Jahres-Garantie. Sie lassen Ihre gesetzlichen Ansprüche (insb. aus §§ 437 ff. BGB) unberührt. Garantieansprüche sind ausschließlich gegenüber Kaffeewelt Deutschland GmbH geltend zu machen.

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